Kirche ist mehr als du glaubst!

Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen», - diese Motion behandelt der Grosse Rat des Kantons Bern in der Frühlingsession vom 4. – 14. März 2024. Falls die Motion eine Mehrheit findet, hat dies spürbare Auswirkungen. Der künftige Handlungsspielraum unserer Kirche vor Ort und im Kanton Bern würde sich dadurch deutlich ändern.

Der politische Vorstoss verlangt, dass juristische Personen, also Unternehmen im Kanton Bern, keine obligatorischen Kirchensteuern mehr entrichten müssen.  
  
Die Steuerbeiträge der juristischen Personen sind ein wesentlicher Teil der Einnahmen, die vor allem den einzelnen Kirchgemeinden zu Gute kommen. Damit werden heute soziale und gemeinnützige Angebote finanziert. Hier gehören unter anderem auch Aktivitäten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, sowie caritative Tätigkeiten dazu. In der verlinkten Broschüre wird dies anschaulich erläutert.
 


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